Ab dem 1. Janu­ar 2025 wird die elek­tro­ni­sche Rech­nung für Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men zur Pflicht. Gemäß Wachs­tums­chan­cen­ge­setz müs­sen Unter­neh­men im ers­ten Schritt in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen und wei­ter­zu­ver­ar­bei­ten. Um eine E‑Rechnung im XML-For­mat les­bar dar­zu­stel­len, wird ein spe­zi­el­ler View­er benö­tigt. Auf www.bvbs.de/erechnung bie­tet der BVSB eine Über­sicht von Soft­ware­tools zum Visua­li­sie­ren und Vali­die­ren von E‑Rechnungen.