Ein­fa­che Erstel­lung von E‑Rechnungen und rechts­si­che­re Hono­rarab­rech­nung mit dem neu­en BKI Hono­rar­er­mitt­ler 2025

 

Die ver­bind­li­che Ein­füh­rung der E‑Rechnung zu Beginn des Jah­res 2025 – auch für Archi­tek­tur- und Inge­nieur­bü­ros – bedeu­tet den Abschied von der klas­si­schen Rech­nung in Papier­form oder per E‑Mail im For­mat PDF oder Word. Die neu erschie­ne­ne Soft­ware­ver­si­on BKI Hono­rar­er­mitt­ler 2025 unter­stützt Büros nicht nur bei der siche­ren Berech­nung ange­mes­se­ner Hono­ra­re nach HOAI, son­dern erfüllt auch sämt­li­che Anfor­de­run­gen an E‑Rechnungen der CEN-Norm EN 16931. So las­sen sich E‑Rechnungen schnell, geset­zes­kon­form und effi­zi­ent erstellen.

 

Maß­ge­schnei­der­te Lösung für Archi­tek­tur- und Planungsbüros

Archi­tek­tur- und Pla­nungs­bü­ros ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, die neue E‑Rechnungspflicht geset­zes­kon­form und effi­zi­ent umzu­set­zen. Der BKI Hono­rar­er­mitt­ler 2025 ver­eint HOAI-2021-kon­for­me Hono­rar­er­mitt­lung mit den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an E‑Rechnungen und schafft so eine maß­ge­schnei­der­te Lösung. Opti­mier­te Abläu­fe, weni­ger manu­el­le Ein­ga­ben und die DATEV-Schnitt­stel­le für die direk­te Inte­gra­ti­on in bestehen­de Sys­te­me sor­gen für eine rechts­si­che­re und zeit­spa­ren­de Honorarberechnung.

 

Bewähr­te Funk­tio­nen – aktu­ell angepasst

In der neu­en Ver­si­on bleibt die bewähr­te, anwen­der­freund­li­che Benut­zer­ober­flä­che erhal­ten und bie­tet wei­ter­hin alle pra­xis­na­hen Funk­tio­nen zur Hono­rar­er­mitt­lung und ‑abrech­nung – ent­we­der nach HOAI oder für die freie Ein­ga­be von Leis­tun­gen. Dazu gehö­ren die Erstel­lung ver­sand­fer­ti­ger Hono­rar­vor­schlä­ge, Rech­nun­gen und Schluss­rech­nun­gen sowie die Über­nah­me anre­chen­ba­rer Kos­ten aus dem BKI Kos­ten­pla­ner in gewohn­ter Wei­se. Mit vol­ler Win­dows-11-Kom­pa­ti­bi­li­tät, neu­es­ten Sicher­heits- und Leis­tungs­ver­bes­se­run­gen sowie Unter­stüt­zung für 4K-Moni­to­re bie­tet der BKI Hono­rar­er­mitt­ler 2025 ein Mehr an Kom­fort und Effi­zi­enz für die neu­en Anfor­de­run­gen an die Honorarabrechnung.

 

Kon­di­tio­nen und Wechsel-Angebot 

Die neue Soft­ware­ver­si­on BKI Hono­rar­er­mitt­ler 2025 ist zum Preis von 599,– Euro (zzgl. MwSt.) erhält­lich. Ein Update der Vor­ver­si­on ist für 129,– Euro (zzgl. MwSt.) erhält­lich. Für Nut­zer einer kos­ten­pflich­ti­gen HOAI-Soft­ware bie­tet BKI ein attrak­ti­ves Wech­sel­an­ge­bot: Umstei­ger erhal­ten die neue Soft­ware zum Vor­zugs­preis von nur 299,– Euro (zzgl. MwSt.).

 

Schnel­ler Ein­stieg garantiert

Ein aus­führ­li­ches Benut­zer­hand­buch, inte­grier­te Hil­fe­funk­tio­nen, die kos­ten­lo­se Fach­hot­line und Gra­tis-Web­i­na­re erleich­tern den Start. Mit der 4‑Wo­chen-Rück­ga­be­ga­ran­tie kön­nen Inter­es­sier­te die Soft­ware risi­ko­los testen.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Bestell­mög­lich­kei­ten: www.bki.de/bki-honorarermittler

 

 

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